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   LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09   

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LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09 (https://dejure.org/2010,57610)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12.11.2010 - L 7 R 176/09 (https://dejure.org/2010,57610)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12. November 2010 - L 7 R 176/09 (https://dejure.org/2010,57610)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2012, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Im Unterschied zu einem Lizenzfußballspieler, der umfassend in den Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und dabei den Weisungen des Trainers und der Mannschaftsleitung unterworfen ist (vgl. BSG-Urteil vom 20.12.1961, Az.: 3 RK 65/57 = BSGE 16, 98 = SozR Nr. 5 zu § 160 RVO), hat sich der Beigeladene zu 1) unabhängig vom Trainingsbetrieb des Klägers und auch im Wesentlichen nicht an dessen Trainingsstätten auf seine Wettkämpfe vorbereitet.

    Entgegen der Ansicht des SG stellt es auch kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung dar, dass sich der Beigeladene zu 1) für die Laufzeit des Vertrages, also für knapp 5 Monate, verpflichtet hatte, für den Kläger als Ringkampfsportler zur Verfügung zu stehen, da eine solche Bindung auch außerhalb eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses vereinbart werden kann (vgl. BSG-Urteil vom 20.12.1961 a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Zum Anfrageverfahren nach § 7a des 4. Buches des Sozialgesetzbuchs, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) hat das BSG mit Urteil vom 11.03.2009 (Az.: B 12 R 11/07 R) entschieden, dass die Beklagte auch im Rahmen dieser Vorschrift nicht ermächtigt sei, Verwaltungsakte allein zum Vorliegen oder Nichtvorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu erlassen.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG-Urteil vom 08.12.1987, Az.: 7 RAr 14/86; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.1994, Az.: 5 AzR 627/93).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der nichtselbständigen Arbeit ist kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der nichtselbständigen Arbeit ist kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Für das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der nichtselbständigen Arbeit ist kennzeichnend, dass fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber geleistet wird; bei der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen ist daher davon auszugehen, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSGE 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; 51, 165, 167 und § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seit 01.01.1999 geltenden Fassung).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG-Urteil vom 08.12.1987, Az.: 7 RAr 14/86; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.1994, Az.: 5 AzR 627/93).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im Wesentlichen frei gestalten und damit insbesondere über Arbeitskraft, Arbeitsort und Arbeitszeit eigenständig verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt eine selbständige Tätigkeit vor, die durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist (vgl. BSGE a.a.O.; BSG-Urteil vom 07.09.1988, Az.: 10 RAr 10/87).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Da jede Berufung gedanklich eine erstinstanzliche Entscheidung voraussetzt, entscheidet der Senat über die Bescheide vom 18.02.2010 und 29.07.2010 allerdings als erste Instanz, also auf Klage (vgl. BSG-Urteil vom 30.01.1963, Az.: 2 RU 35/60 = BSGE 18, 231, 234; BSG-Urteil vom 26.01.1983, Az.: 1 RA 55/81 = SozR 1500 § 146 Nr. 14 m.w.N.; Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 9. Auflage 2008, § 96 Randnr. 7).
  • BFH, 29.11.1978 - I R 159/76

    Berufsringer - Catcher - Nichtselbstständige Tätigkeit - Ringrichter -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
    Damit war der Beigeladene zu 1) zwar nicht unmittelbar am Gewinn und Verlust des Klägers beteiligt (zur Indizwirkung dieses Umstandes vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.11.1978, Az.: I R 159/76 = BFHE 126, 457), aber er trug gleichwohl ein eigenes Unternehmerrisiko, was wiederum mehr für eine selbständige Tätigkeit als für eine abhängige Beschäftigung spricht.
  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 55/81

    Berufung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Berechnung der Rente

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2595/12
    Aus alledem ergibt sich das Gesamtbild einer selbständigen Erwerbstätigkeit des Beigeladenen Nr. 1 als Ringer in der Saison 2008/2009 (vgl. auch die entsprechende Einstufung von Ringern als selbständig Erwerbstätige durch das LSG Bayern im Urt. v. 17.1.2012, - L 5 R 589/10 - und das LSG Saarland im Urt. v. 12.11.2010, - L 7 R 176/09 -).
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